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Pränataldiagnostik: Der Bluttest auf Down-Syndrom wird Kassenleistung

  • Schon vor der Geburt lässt sich mithilfe verschiedener invasiver und nicht invasiver Untersuchungen recht sicher feststellen, ob ein Kind Krankheiten oder Behinderungen hat.
  • Seit Mai 2022 bezahlt die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen einen Bluttest für Risikoschwangere. Diese können so unter anderem herausfinden, ob ihr Ungeborenes das Down-Syndrom hat.
  • Die Bluttests gelten als risikolos im Vergleich zu den Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits seit mehreren Jahrzehnten Kassenleistung sind.
  • Kritikerinnen und Kritiker warnen vor zunehmender Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die Ausweitung der Tests.

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